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*) In der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Berglerner Gruppe vom 29.06.2011 wurde beschlossen, dass bei verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücken in der Schutzgebietszone II und III rund um den Brunnen in Berglern der Zuschuss für den Nutzungsausfall ausschließlich dem Pächter ausbezahlt werden soll. Ausnahmen hiervon können gemacht werden, wenn der Verpächter nachweisen kann, dass er dem Pächter das Grundstück zu einem günstigeren Pachtpreis überlässt.
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