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Die Wasserversorgungsunternehmen haben entsprechenden Vorschriften, insbesondere die Regeln der Technik zu beachten. Dazu zählen auch die DVGW-Arbeitsblätter W 1050 (Vorsorgeplanung für Notstandsfälle) und GW 1200 (Grundsätze und Organisation des Bereitschaftsdienstes).
Somit ist jedes Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, eine Meldestelle und einen Entstörungsdienst einzurichten. Ohne Nachweis dieser Einrichtungen könnte bei einer Störung eine mögliche Haftung auf Grund eines Organisationsverschuldens auftreten. Die Meldestelle ist mit mindestens einer fachlich geeigneten und zuverlässigen Person zu besetzen. Weiter hat sie unverzügliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten und den Bereitschaftsdienst zu beauftragen. Der Entstörungsdienst wird umgehend zur Störungsstelle ausrücken und die ersten Sicherungsmaßnahmen einleiten.
Um die Vorgaben der GW 1200 zu erfüllen, hat der Wasserzweckverband Berglerner Gruppe entschieden, eine Meldestelle vorzuhalten. Aus organisatorischen und finanziellen Gründen wird die Meldestelle, wie auch von vielen anderen Wasserversorgungsunternehmen, an „Waldwasser, Wasserversorgung Bayerischer Wald” übergeben.
Die bisher bekannte Nummer 08762/1717 wird außerhalb der üblichen Arbeitszeit auf die Meldestelle „Waldwasser” umgeleitet.
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